Offizielle Termine Königspaar und Throngefolge
Generalversammlung | König & Ehrenherren |
Vorstandsversammlungen | König |
Sitzung Vorstand & Offfiziere | König & Ehrenherren |
Schützenfestnachfeier | Gesamte Throngemeinschaft |
Volkstrauertag | König & Ehrenherren |
Weihnachtsfeier | Gesamte Throngemeinschaft |
Maigang | Gesamte Throngemeinschaft |
Weinprobe | Gesamte Throngemeinschaft |
Biwak an der Vogelstange | Gesamte Throngemeinschaft |
Kutsche schmücken | Gesamte Throngemeinschaft |
Schützenfest | Gesamte Throngemeinschaft |
Kosten Königspaar und Throngefolge
Thronessen Montags ( im Zelt )
( Gesamte Throngemeinschaft Familienangehörige Präsident m. Ehefrau, Oberst m. Ehefrau, kath. u. ev. Pastor )
Thronessen Sonntags ( Lokal kann vom Königspaar / Throngefolge ausgewählt werden )
( Gesamte Throngemeinschaft Familienangehörige Präsident m. Ehefrau, Oberst m. Ehefrau, kath. u. ev. Pastor )
Weinprobe
Das Königspaar / Throngefolge übernimmt anteilig ( 1/ 3 ) die Kosten für den Wein. Alle weiteren Kosten übernimmt der Verein.
„Vogelstange saubermachen„
Königspaar / Throngefolge sorgt für die Kurzgetränke. Alle weiteren Kosten übernimmt der Verein.
Plakette f.d. Königskette
Preis ist abhängig von Form, Größe und Aufwand
Diverse Kosten
Evtl. Foto / Film
Kleider, Anzüge u. Blumensträuße f. Königin u. Ehrendamen
Feier und Dekomaterial ( Kranz, Röschen usw. ) beim „ Kutsche schmücken“
Das Königspaar / Throngefolge zahlt an den Schützenfesttagen die Kosten für die Bewirtung geladener Gäste.
Einnahmen der geladenen Gäste verbleiben beim Königspaar /Throngefolge. Als Königsgeld werden pro Abend 1.000,-- € vom Verein an den König gezahlt. Die Umlage von Vorstand und Offizieren wird gesondert gezahlt.
Die Kosten f.d. Kutschen übernimmt der Verein (ausg. Deko )
Die Kosten f. Schützenfestnachfeier, Weihnachtsfeier und Maigang werden vom Verein übernommen.
Diese Aufstellung soll einen Überblick über die finanziellen Verpflichtungen des Königs bzw. Throngefolges im Festjahr geben. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir hoffen allen Königsaspiranten die Entscheidung hiermit zu erleichtern und deutlich gemacht zu haben, dass es jedem Schützen möglich ist einmal König in Klein Reken zu werden.
Der Vorstand
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Voraussetzungen für den Schützenkönig
Der König muß mindestens 21 Jahre alt sein. Es kann nur derjenige König werden, der mindestens drei Jahre Mitglied des Vereins ist und in Klein Reken, Specking, Wessendorf und Bahnhof Reken wohnhaft ist, Königsanwärter die außerhalb dieser Bezirke wohnen, können nach Genehmigung durch den Vorstand am Königsschiessen teilnehmen. Ein Schützenkönig darf frühestens nach zehn Jahren wieder den Vogel abschießen. Eine Ablehnung der Königswürde ist grundsätzlich nicht möglich. Kann oder darf die Königswürde im Ausnahmefall nicht angenommen werden, so liegt die Entscheidung in letzter Instanz beim Vorstand. In diesem Fall hat der betreffende Schützenbruder innerhalb einer Woche 300,-- € an die Vereinskasse zu zahlen.
Voraussetzungen für die Schützenkönigin
Jeder Schützenkönig ist in der Wahl der Königin und des Hofstaates unbeschränkt. Die Königin muß mindestens 18 Jahre alt sein und innerhalb der oben genannten Orte wohnen. Das Königspaar bestimmt die Mitglieder des Hofstaates. Die Königin kann innerhalb von 10 Jahren das Ehrenamt nicht wieder annehmen.